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Arbeitsgruppe zur Klärung der offenen Fragen bestimmt

Mitteilung der Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Mit der Annahme der Zweitwohnungsinitiative hat sich das Schweizer Volk für eine strenge Beschränkung des Zweitwohnungsbaus ausgesprochen. Das Raumplanungsgesetz muss nun entsprechend angepasst werden. Um die damit verbundenen Fragen zu klären, setzt Bundesrätin Doris Leuthard eine Arbeitsgruppe ein. Diese steht unter der Leitung des Bundesamts für Raumentwicklung (ARE), das auch erste Leitlinien erarbeitet hat, an denen sich Kantone und Gemeinden orientieren können.

Volk und Stände haben am 11. März 2012 die Initiative „Schluss mit uferlosem Bau von Zweitwohnungen!" angenommen. Das führt dazu, dass das Raumplanungsgesetz auf den neuen Verfassungsartikel abgestimmt werden muss. Dabei stellen sich rechtliche Fragen, die durch den  Wortlaut der neuen Verfassungsbestimmung  nicht eindeutig beantwortet sind.

Die von Bundesrätin Leuthard  heute bestimmte Arbeitsgruppe hat den Auftrag, insbesondere zu prüfen, wie der Zweitwohnungsbegriff verfassungskonform ausgelegt werden kann, wie die Übergangsbestimmungen zu verstehen sind und wie die Umsetzung ausgestaltet werden kann. „Mit dem Ja zur Initiative hat das Volk sein Unbehagen über die Zweitwohnungssituation zum Ausdruck gebracht. Es ist daher wichtig, möglichst rasch die nötige verfassungskonforme Ausführungsgesetzgebung zu erlassen und Rechtssicherheit zu schaffen", betonte Bundesrätin Leuthard.

Der Arbeitsgruppe, die vom ARE geleitet wird, gehören Vertreter des Initiativkomitees, der kantonalen Bau- und Planungsdirektorenkonferenz (BPUK), der Konferenz Kantonaler Volkswirtschaftsdirektoren (VDK), der Schweizerischen Kantonsplanerkonferenz (KPK), des Schweizerischen Gemeindeverbandes (SGV) und der Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete (SAB) sowie Tourismusexperten und Vertreter des Bundesamts für Justiz (BJ), des Bundesamts für Statistik (BFS), des Bundesamts für Wohnungswesen (BWO) sowie des Staatsekretariats für Wirtschaft (SECO) an. Die erste Sitzung wird in der ersten Aprilhälfte stattfinden.

Lesen Sie hier die ganze Mitteilung der Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

 

 

Vera Weber: Das grosse Interview in der SonntagsZeitung

«Ich hoffe schon, dass er ein bisschen stolz auf seine Tochter ist»
Umweltschützerin Vera Weber im Sonntagsgespräch mit der SonntagsZeitung über ihren Vater, die Umsetzung der Zweitwohnungsinitiative, ihr Alter als Vorteil und Handicap und ihre politischen Ambitionen.

Das Grandhotel Giessbach liegt noch im Winterschlaf, obwohl die Frühlingssonne schon erstaunlich viel Kraft hat. Erst Ende April wird das 1983 von Franz Weber vor dem Abbruch gerettete Jugendstilschloss hoch über dem Brienzersee wieder eröffnet. So lässt Vera Weber, Verwaltungsrätin der Giessbach AG und Tochter des Umweltschützers, einen Tisch auf der leeren Terrasse aufstellen. Bevor sie Platz nimmt, blickt sie einen Augenblick lang hinaus auf das im Abendlicht glitzernde, smaragdgrüne Wasser und atmet tief ein: «Ist das nicht traumhaft hier? Diese Ruhe, diese Schönheit. Wenn ich hierherkomme, bin ich glücklich.»

Ein wunderschöner Ort! Haben Sie hier den Abstimmungserfolg Ihrer Initiative gefeiert?
Vera Weber: Wir haben gar nicht gefeiert.

Nein? Aber es war die erste nationale Initiative, die die Fondation Weber durchgebracht hat.
Wir hatten gar keine Zeit zum Feiern. Wir waren dauernd am Telefon, vor den Kameras und Mikrofonen und haben nicht einmal mitgekriegt, als das definitive Resultat dann endlich feststand.

Hat Ihnen Ihr Vater gratuliert?
Er hat mir am nächsten Tag gesagt, dass er mir dankbar ist für meine geleistete Arbeit. Und dass ich das gut gemacht habe.

Das tönt nicht sehr überschwänglich . . . War er nicht stolz auf Sie?
Ich hoffe schon, dass er ein bisschen stolz auf seine Tochter ist.

Ganzes Interview im Layout - erste Seite

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Kein klarer Graben zwischen "Berg und Tal"

Für alle, die nun einen Graben zwischen "Berg und Tal" aufreissen wollen und sich "vom Unterland bevormundet fühlen" sei klar betont: auch in den stark betroffenen Kantonen Graubünden und Tessin haben 41 bzw. 46 Prozent Ja gestimmt. Das sind nicht wenige! Der Tourismus-Kanton Bern hat die Initiative sogar mit gegen 55 Prozent angenommen. Verschiedene Gemeinden in den betroffenen Regionen im Tessin, Bündnerland oder Berner Oberland haben sogar für die Initiative gestimmt.

Ganz so klar sei der Unterschied nicht, gibt auch Polit- und Abstimmungs-Experte Claude Longchamp zu bedenken. Schaue man auf die Karte mit den Abstimmungsresultaten, sei auf den ersten Blick tatsächlich eine starke Polarisierung zwischen den Kantonen im Alpenbogen und denen des Mittellands festzustellen. Schaue man sich aber die tatsächlichen Unterschiede an, sei es nicht mehr so eindeutig, so Longchamp.

«Auch in den Berggebieten, die von der Initiative betroffen sind, gibt es doch noch vergleichsweise viele Stimmen für die Vorlage», hält der Leiter des Forschungsinstituts gfs.bern fest. Vielerorts seien sich zwei unterschiedliche Philosophien gegenüber gestanden: Wirtschaftswachstum durch weitgehende Liberalisierung vs. Nachhaltigkeit und  Schutz der einheimischen Bevölkerung.

Der ganze SF-Beitrag dazu hier

Video dazu

Konstruktives Mitgestalten der Zukunft

Das Initiativkomitee gratuliert und dankt dem Schweizer Stimmvolk für seine Weitsicht, die es am Abstimmungssonntag vom 11. März mit der Annahme der Zweitwohnungsinitiative bewiesen hat. Es ist ein Ja zu einem verantwortungs­vollen, nachhaltigen Umgang mit dem einheimischen Boden und touristischen Potenzial.

Gegen eine Vielzahl von Gegnern haben sich die Initianten letztlich durchgesetzt, um den Willen einer Bevölkerungsmehrheit in der Verfassung zu verankern. Nun geht es darum, diesen Volkswillen konkret umzusetzen. Die direkte Demokratie der Schweiz verlangt geradezu, dass die Initianten bereits in die Ausarbeitung der Ausführungsgesetzgebung einbezogen werden. Daher richtet Franz Weber heute einen Brief an Bundesrätin Doris Leuthard, Vorsteherin des UVEK, mit dem Ersuchen, die Initianten einzuladen, in angemessener Vertretung in der Arbeitsgruppe Einsitz zu nehmen.

Vorsicht vor Verwässerung!

Zu Recht haben die Gegner der Initiative nach Bekanntwerden der Resultate an die Zusagen der Initianten erinnert. In Anbetracht einzelner Aussagen ist es jedoch notwendig, den bereits angekündigten Versuchen einer Verwässerung sofort entschieden entgegenzutreten. Entgegen den Behauptungen einzelner Exponenten der Initiativgegner haben die Initianten nicht erklärt, der Umwandlung von bestehenden Erstwohnungen in Zweitwohnungen zuzustimmen. Das einzige Zugeständnis, das in diesem Zusammen­hang gemacht wurde, betrifft Erbschaften in direkter Linie von Erstwohnungen, die bereits seit langer Zeit von den Erblassern bewohnt wurden.

Ebenso wurde, entgegen den Äusserungen einzelner Initiativgegner, nie eine generelle Ausnahme für die Berggebiete oder für strukturschwache Regionen unterstützt. Eine solche pauschale Ausnahme würde den Volkswillen und die verfassungsmässige Obergrenze von 20 Prozent missachten. In Fällen, wo ausdrücklich das kulturelle und landschaftliche Erbe tangiert ist (wie zum Beispiel beim Erhalt der Tessiner Rustici) können begründete Ausnahmen zugelassen werden.

Der Begriff Zweitwohnung muss im Prinzip im Gegensatz zum Begriff der Erstwohnung definiert werden. Diese wird definiert durch den Artikel 23 des ZGB und entspricht also der „Absicht dauernden Verbleibens“ der Eigentümer. Daher sollten nun, mit Ausnahme der Hotelunterkünfte, grundsätzlich alle Wohnungen, die nicht als Erstwohnungen gelten, als Zweitwohnungen angesehen werden.

Föderalismus und Gemeinwohl

Besonders im Walliser Hochplateau wird gegenwärtig von Verletzung des Föderalismus und Missachtung der Gemeindeautonomie geschrien. Wie wir bereits während der Abstimmungskampagne betonten, kann Föderalismus nicht die Verteidigung lokaler Privatinteressen bedeuten; vielmehr ist er ein Instrument zur Berücksichtigung der lokalen Interessen im Rahmen des Gemeinwohls auf nationaler Ebene. Diesem Gemeinwohl hat der Souverän nun Ausdruck verliehen.

Das Initiativkomitee ruft nochmals klar in Erinnerung, dass die bereits bestehenden Zweitwohnungen nicht von der Initiative betroffen sind, wie es dies auch stets betont hat. Diese können weiterhin als solche verkauft und vererbt werden.

Im vollen Bewusstsein des Prinzips des Schutzes von Minderheiten blickt das Initiativkomitee zuversichtlich einer konstruktiven, offenen Zusammenarbeit bei der Ausarbeitung der Ausführungsgesetzgebung in der Bundesverfassung entgegen.


Volk verlangt «Schluss mit uferlosem Bau von Zweitwohnungen»!

Bereits heute schreibt die Bundesverfassung den haushälterischen Umgang mit dem Boden vor. Bund, Kantone und Gemeinden haben diesen Grundsatz oft missachtet. Nun hat das Volk bekräftigt: die Natur darf nicht weiter zubetoniert werden. Die Zustimmung zur Zweitwohnungsinitiative von Volk und Ständen ist ein Auftrag an die Politik, Schutz der Natur und Landschaft und damit unseres Lebensraumes endlich sicherzustellen.

Das Ja zur Initiative sehen wir gleichzeitig als Verpflichtung und Auftrag, die Ausarbeitung der neuen Gesetzgebung genau im Auge zu behalten. Der Bundesrat wird nun einen Vorschlag für die Ausführungsgesetzgebung ausarbeiten. Bundesrätin Doris Leuthard hat während der Abstimmungskampagne betont, Initiativtexte müssten getreulich umgesetzt werden. Unsererseits haben wir immer bekräftigt, dass wir eine pragmatische Umsetzung des neuen Verfassungsartikels anstreben. Wir sind zur konstruktiven Zusammenarbeit bereit.

Das Ja zur Initiative ist auch ein Signal, dem Kulturlandverlust auch ausserhalb der Tourismusregionen Einhalt zu gebieten. Es unterstreicht auch die Forderungen der Landschaftsinitiative und verdeutlicht, dass in der laufenden Revision des Raumplanungsgesetzes nun griffige Massnahmen notwendig sind.

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