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Arena-Umfrage zeigt: Initiative weiter auf Kurs
"Soll der Anteil Zweitwohnungen auf maximal 20 Prozent pro Gemeinde beschränkt werden?" So lautete eine Online-Umfrage der TV-Sendung "Arena" von SF1. 338 Stimmen wurden in der mittlerweile beendeten Umfrage abgegeben. 60 Prozent in dieser nicht-repräsentativen Umfrage stimmten dabei im Sinne der Zweitwohnungsinitiative, 40 Prozent dagegen.
Damit wird das Umfrage-Ergebnis der vor zwei Wochen veröffentlichten repräsentativen SRG-Umfrage fast prozentgenau bestätigt: zurzeit befürwortet eine Mehrheit des Stimmvolkes die Initiative "Schluss mit uferlosem Bau von Zweitwohnungen". Es ist mit einem knappen Resultat zu rechnen. Die Abstimmung in zwei Wochen wird sehr spannend. Jede Stimme zählt! Stimmen sie am 11 März JA zur Zweitwohnungsinitiative!
Das von der "Arena" auf der Webseite des Schweizer Fernsehens (SF1) publizierte Ergebnis finden Sie hier.
Zweitwohnungsbau: Es geht auch anders
Acht Prozent. Das ist die Zulassungsgrenze für neue Zweitwohnungen in Tirol. Konkret: das Raumordnungsgesetz des österreichischen Bundeslandes enthält ein Verbot der Schaffung neuer Zweitwohnsitze in Gemeinden mit über 8 Prozent Freizeitwohnsitzanteil. Die Gesetzgebung der erfolgreichen Touristik-Destination Tirol ist damit deutlich strenger als die Vorgaben der Zweitwohnungsinitiative, welche die Zulassungsgrenze bei 20 Prozent vorsieht. Behauptungen der Gegner, die Zweitwohnungsinitiative gehe zu weit, entbehren jeder Grundlage.
Die Initiativ-Gegner sind sich nicht zu schade, mit Unwahrheiten und aus der Luft gegriffenen Behauptungen gegen die Initiative „Schluss mit uferlosem Bau von Zweitwohnungen“ anzukämpfen. Fehlen ihnen die wirklichen Argumente? Denn im Grundsatz geben sie den Initianten ja stets recht: das überbordende Verbauen unseres Landes muss eingedämmt werden. Unser östlicher Nachbar Österreich beweist, dass es in Sachen Umgang mit Zweitwohnungen auch ganz anders ganz gut geht.
Beachten Sie auch unseren Medienrohstoff zu diesem Thema.
Richtigstellung zu Falschmeldungen in Medien
In Berichtigung einer in diversen Medien zirkulierenden Falschmeldung betreffend die Initiative „Schluss mit dem uferlosen Bau von Zweitwohnungen!“, informiert Helvetia Nostra, dass die Annahme der Initiative keinesfalls den Verkauf von Zweitwohnungen als Zweitwohnungen verbietet, auch nicht in jenen Gemeinden, die den Prozentsatz an Zweitwohnungen bereits überstiegen haben.
Im Klartext: Eine bestehende Zweitwohnung bleibt eine Zweitwohnung und kann als solche gekauft und weiter verkauft werden.
Das Ziel der Initiative ist und bleibt der uferlose Bau von WEITEREN Zweitwohnungen, die unsere schönsten Regionen überwuchern und die touristische Attraktivität unserer Landschaften zerstören.
Wir bedanken uns bei Herrn Constantin
Der FC Sion lief am Wochenende gegen YB mit der Werbung „Für einen konstruktiven Tourismus“ auf. Dies mit dem Segen der Liga-Bosse, die die Botschaft als nicht politisch taxierten.
Nicht politisch, aber was dann sonst?
Uns soll es egal sein, wir bedanken uns bei Herrn Constantin für das klare Bekenntnis. Unsere Initiative bremst den Bau von nicht bewirtschafteten Zweitwohnungen und stärkt damit Hotellerie und Parahotellerie (Ferienwohnungen, Herbergen, B&B, etc.); einen konstruktiven Tourismus eben. Schön, dass man das im Wallis beim FC Sion erkannt hat.
Gebirgskantone wollen Baulobby statt Landschaft schützen
Die Fondation Franz Weber stellt mit Bedauern fest, dass sich die Regierungskonferenz der Gebirgskantone (RKGK) einseitig auf die Seite der Baulobby stellt. Mit unwahren Behauptungen wird versucht, gegen die Volksinitiative „Schluss mit uferlosem Bau von Zweitwohnungen“ Stimmung zu machen.
Die Bundesverfassung schreibt den haushälterischen Umgang mit dem Boden vor. Die Gebirgskantone haben diesen Verfassungsauftrag missachtet und die Überbauung von ganzen Tälern durch Zweitwohnungen zugelassen. Im Oberengadin beispielsweise wurde diese unheilvolle Entwicklung erst durch einen Volksentscheid korrigiert. Die Gebirgskantone haben es verpasst, rechtzeitig die Weichen für einen nachhaltigen Tourismus zu stellen.
Umso stossender ist, dass ausgerechnet die Verursacher dieser Misere nun mit unwahren Behauptungen gegen die Volksinitiative ins Feld ziehen. So argumentiert die RKGK mit einem drohenden Baustopp in vielen Gemeinden. Fakt ist: die Initiative betrifft die Zweitwohnungen, nicht das Bauen generell. Auch in Gemeinden mit über 20 Prozent Zweitwohnungen kann noch gebaut werden, beispielsweise Wohnungen für Einheimische und kommerziell genutzte Ferienwohnungen.
Die RKGK behauptet, die Initiative fördere „warme Betten“ nicht, sondern verhindere sie sogar. Fakt ist: die Initiative richtet sich gegen „kalte Betten“. Kommerziell genutzte Ferienwohnungen (also „warme Betten“) sind weiterhin möglich und werden durch die Initiative attraktiver. Weiter verweist die RKGK auf das revidierte Raumplanungsgesetz und eigene Regelungen. Fakt ist, dass das revidierte Raumplanungsgesetz viele Gummiparagraphen enthält.
Ausgerechnet die Gebirgskantone, die in der Vergangenheit vollständig versagt haben, können diesen Spielraum für weitere Zweitwohnungen nutzen. Die Volksinitiative schafft dagegen klare Spielregeln für alle: kein Bau von weiteren Zweitwohnungen, wenn in einer Gemeinde schon mehr als 20 Prozent Wohnungen mit kalten Betten bestehen.