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Fragen und Antworten


Was wird unter Zweitwohnungen verstanden?

Die Arbeitsgruppe wird diese Frage klären.

Warum fordert die Initiative eine Beschränkung auf 20 Prozent?

Die Obergrenze von 20 Prozent wurde festgesetzt, um der einheimischen Bevölkerung genügend Platz für die eigene Entwicklung zu lassen. Die Begrenzung auf 20 Prozent wurde vom Bundesgericht ausdrücklich als verhältnismässige raumplanerische Massnahme bezeichnet (Entscheid 1P.404/1997 vom 9. November 1998). Im Tirol (Österreich), mit einer Schweizer Bergregion vergleichbar, wurde in den 90er Jahren sogar ein weit tieferer Wert festgelegt (8 Prozent). Auch schweizerische Gemeinden können tiefere Zweitwohnungsanteile festlegen.

Ist die Angabe eines Höchstwertes in der Verfassung notwendig?

Ja, denn Bund, Kantone und Gemeinden haben es bis anhin verpasst, den uferlosen Bau von Zweitwohnungen zu verhindern. Zwar verlangt die Bundesverfassung bereits heute die «haushälterische Nutzung des Bodens» (Art. 75 Abs. 1 BV). Die bestehenden Gesetze wurden jedoch möglichst flexibel ausgelegt, um der Baubranche ein Maximum an Aufträgen zu ermöglichen. Erst wenige Gemeinden haben wirksame Massnahmen erlassen. Die Initiative legt eine eindeutige Obergrenze für Zweitwohnungen fest und beendet damit eine raumplanerische Misere auf Kosten von Natur und Landschaft.

Was geschieht mit den bereits bestehenden Zweitwohnungen?

Die bereits bestehenden Zweitwohnungen bleiben selbstverständlich bestehen. Sie können weiter als Zweitwohnungen benutzt werden. Die Initiative verlangt keine Umwandlung von Zweit- in Erstwohnungen. In Zukunft dürfen Zweitwohnungen nur noch 20 Prozent der Wohnflächen einer Gemeinde ausmachen. Wo die Zweitwohnungen diesen Anteil bereits übersteigen, können erst wieder neue Zweitwohnungen gebaut werden, falls der Zweitwohnungsanteil unter 20 Prozent sinkt. Das gleiche gilt für die Umwandlung von Erstwohnungen in Zweitwohnungen.

Werden nicht diejenigen Gemeinden belohnt, die bereits viel gebaut haben?

Nein. In Gemeinden, die einen sehr hohen Zweitwohnungsanteil haben, werden nach Annahme der Initiative vermutlich auf längere Frist hinaus keine weiteren Zweitwohnungen gebaut werden können. Je höher der aktuelle Zweitwohnungsanteil über 20 Prozent liegt, desto länger dürfte es dauern, bis neue Zweitwohnungen wieder in Frage kommen.

Führt die Annahme der Initiative nicht zu einer Verschiebung der Bautätigkeit in Gemeinden, die die Grenze von 20 Prozent Zweitwohnungen noch nicht erreicht haben?

Auch Zweitwohnungen dürfen nur in der Bauzone gebaut werden. Eine Verlagerung ist deshalb nur insoweit möglich, als eine noch nicht überbaute Wohnbauzone in einer benachbarten Gemeinde besteht. Die Initiative bezweckt einen Ausgleich zwischen Wohnraum für Einheimische und Zweitwohnungen. Gemeinden können zu diesem Zweck auch tiefere Zweitwohnungsanteile in ihrer Bauordnung festschreiben.

Trifft die Initiative nicht die Bauwirtschaft in Tourismusregionen?

In Gemeinden, die schon heute mindestens 20 Prozent Zweitwohnungen aufweisen, können zwar keine zusätzlichen Zweitwohnungen gebaut werden. Der Bau von Erstwohnungen (für Einheimische), Hotels, Ferienwohnungen (Parahotellerie) oder von touristischen Anlagen ist aber weiterhin möglich. Ebenso sind Renovationsarbeiten an Erst- und Zweitwohnungen weiterhin gefragt. Die Bauwirtschaft wird sich auf diese Bereiche ausrichten.

Steht die Initiative im Zusammenhang mit der Lex Koller?

Die Initiative wurde im Zusammenhang mit der geplanten Abschaffung der Lex Koller (Einschränkung beim Kauf von Wohneigentum für ausländische Personen) lanciert. Im Gegensatz zu dieser unterscheidet sie jedoch nicht zwischen Ausländern und Schweizern. Die Initiative löst vielmehr ein Problem, das von Schweizern und Ausländern gleichermassen verursacht wird. Konkret befinden sich rund 17 Prozent der Zweitwohnungen in ausländischen Händen.

Braucht es neben der Zweitwohnungsinitiative auch die Landschaftsinitiative?

Ja. Beide Initiativen thematisieren die zunehmende Überbauung und Zersiedelung der Schweiz. Die Zweitwohnungsinitiative behandelt das Problem der Zweitwohnungen, die Landschaftsinitiative geht die Thematik breiter an (Begrenzung Bauzonen). Die beiden Initiativen ergänzen sich optimal. Die Fondation Franz Weber und Helvetia Nostra, die die Zweitwohnungsinitiative lanciert haben, machen auch bei der Landschaftsinitiative mit.